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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: 01. Januar 2024

Virtus Personal FH München GmbH (haftungsbeschränkt) Zwischen den Bächen 10, D-94405 Landau a. d. Isar

  • 1 Anwendungsbereich  

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Virtus Personal FH München GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.  

(2) Virtus Personal FH München GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Virtus Personal FH München GmbH als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.  

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Virtus Personal FH München GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Virtus Personal FH München GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.  

  • 2 Leistungen von Virtus Personal FH München GmbH / Mitwirkung des Kunden  

(1) Virtus Personal FH München GmbH erbringt für den Kunden im B2B-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Virtus Personal FH München GmbH nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Virtus Personal FH München GmbH lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von Virtus Personal FH München GmbH nicht geschuldet wird.  

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.  

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Virtus Personal FH München GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Virtus Personal FH München GmbH unberührt.  

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Virtus Personal FH München GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Virtus Personal FH München GmbH zu erhalten.  

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Virtus Personal FH München GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Virtus Personal FH München GmbH das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.  

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Virtus Personal FH München GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.  

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.  

(3) Für Vertragsschlüsse mit Virtus Personal FH München GmbH via Telefon / Videochat gilt folgendes:  Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: accounting@fastlane-consulting.de (vorab) und sodann per Post an: Virtus Personal FH München GmbH, Zwischen den Bächen 10, D-94405 Landau a. d. Isar . Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:  Ich ermächtige die Virtus Personal FH München GmbH, Zwischen den Bächen 10, D-94405 Landau a. d. Isar, vertreten durch den Geschäftsführer Nikita Kravchenko, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto  IBAN:  mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der irtus Personal FH München GmbH, Zwischen den Bächen 10, D-94405 Landau a. d. Isar auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.  Vorname und Name des Kontoinhabers:  Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:  Postleitzahl und Ort:  Kreditinstitut (Name und BIC):  IBAN:  Ort, Datum:  Unterschrift des Kontoinhabers:  

(4) Virtus Personal FH München GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.  

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Virtus Personal FH München GmbH zu überweisen.  

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 

(7) Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wird, werden diese Raten monatlich fällig mit einem Zahlungsziel von drei Tagen jeweils mit einem Abstand von dreißig Tagen. Alle Summen beziehungsweise Beträge verstehen sich hierbei netto also zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer.   

  • 5 Kündigung, Laufzeit  

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.  

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.  

  • 6 Verzug / Rücktritt  

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Virtus Personal FH München GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Virtus Personal FH München GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Virtus Personal FH München GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.  

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Virtus Personal FH München GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.  

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Virtus Personal FH München GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Virtus Personal FH München GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.  

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.  

  • 7 Erfüllung  

(1) Virtus Personal FH München GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Virtus Personal FH München GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.  

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Virtus Personal FH München GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Virtus Personal FH München GmbH Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.  

(3) Ist Virtus Personal FH München GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Virtus Personal FH München GmbH unberührt. 

  • 8 Haftung  

(1) Virtus Personal FH München GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Virtus Personal FH München GmbH nur  a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,  b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Virtus Personal FH München GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.  

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Virtus Personal FH München GmbH nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.  

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Virtus Personal FH München GmbH ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Virtus Personal FH München GmbH insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.  

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.  

  • 9 Datenschutz und Datensicherheit  

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Virtus Personal FH München GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.  

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Virtus Personal FH München GmbH abzuschließen ist, wird der Kunde Virtus Personal FH München GmbH vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen. 

(3) Der Kunde stellt Virtus Personal FH München GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Virtus Personal FH München GmbH hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.  Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf für Lieferungen nach Deutschland finden Sie hier und für Lieferungen nach Österreich hier. 

  • 10 Zugang zu Inhalten digitaler Online Kurs 

Die Zugänge zu digitalen Online Kursen sind zeitlich beschränkt. Darüber hinaus hat ein Kunde die Möglichkeit die Inhalte auf Anfrage per Mail an: franchise@virtus-personal.de als Download Option anzufordern. 

  • 11 Schlussbestimmungen  

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Virtus Personal FH München GmbH maßgebend.  

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landau a.d. Isar.